Funkschein See - SRC bei Frankfurt und Koblenz
Seefunk - Short Range Certificate- SRC
Nach dem Sportbootführerschein See sollte der Seefunkschein (SRC) das nächste Projekt sein. Denn ohne Funk auf See unterwegs zu sein ist nicht nur gefährlich, sondern man wird auch vielerorts (z.B. in Kroatien) Probleme haben, ein Boot zu chartern.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate - SRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird vom Schiffsführer benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am UKW - Sprechfunk auf See teilnehmen zu können.
Bei uns werden Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet. Wir verfügen über eigene Übungsfunkgeräte, an denen Sie auch gerne nach dem Kurs üben können, um sich vorzubereiten. An eben jenen Geräten wird dann am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss der praktische Teil der Prüfung abgenommen.
Kosten 220,- €
- komplette Ausbildung in Theorie und Praxis
- Lehrmittel nach Bedarf
- die Prüfungsgebühren werden vom Prüfungsausschuss festgesetzt.
Zulassung
- ab 16 Jahren
SRC - Frankfurt
Beginn
09:00-ca. 15:00 Uhr
So. 10.09.2023
So. 12.11.2023
SRC - Winningen
Beginn
09:00-ca. 15:00 Uhr
So. 22.10.2023
So. 19.11.2023
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem unten ausgewählten Lehrgang an:
Das SRC, Short Range Certificate ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis und berechtigt nur zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) mit integriertem DSC-Controller sowie am UKW-Sprechfunk auf See. Es ist vorgeschrieben, sobald eine GMDSS – fähige UKW – Funkanlage an Bord ist. Der Schiffsführer muss im Besitz des Funkzeugnisses / Funkscheines sein, der Funkschein oder das Funkzeugnis eines Crewmitglieds ist nicht ausreichend.
Ein UKW - Funkgerät mit dazugehörigem Funkschein hilft in vielen Situationen weiter, beispielsweise beim klassischen Hilferuf per Funk, das Einholen von Schleusen und Hafeninformationen per Funk mit der jeweiligen Küstenfunkstelle oder den entsprechenden Funkstellen an Land. Auskunft über Seefunkstellen und Küstenfunkstellen sind in diversen Dienstbehelfen erhalten, wie z.B. List of Coast Stations. Auch Funkverbindungen zu anderen Schiffen zum Austausch sozialer Nachrichten sind beim gemeinsamen Urlaubstörn ein entscheidendes Argument für den Kauf einer UKW - Funkanlage, welche vorzugsweise auch für den UKW - Binnenfunk geeignet sein sollte. Denn Funkanlagen für den Seefunk sowie für den UKW - Binnenfunk als Kombifunkanlage sind in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Smartphone und auch nur unwesentlich teurer, als z.B. ein Gerät, welches ausschließlich für den Seefunk mit DSC - Controller vorgesehen ist. Dies ist auch der Grund, warum Yachten hier zunehmend mit UKW - Funkgeräten ausgerüstet sind.
Da Charteryachten häufiger länger als 12 Meter sind und diese gewerblich genutzt werden, ist das Verbauen einer UKW – Funkanlage ohnehin vorgeschrieben. Somit ist z.B. in Kroatien, bei Charter eines Schiffes, das SRC – Short Range Certificate mittlerweile Standard und Ihr Urlaubstörn startet schon mit Problemen, wenn Sie Ihren Funkschein für den Seefunk als Kopie mit sich führen und das Funkbetriebszeugnis nicht im Original vorlegen können. Findige Vercharterer bieten hier Seefunk – Crashkurse an, quasi das kroatische SRC, gültig ist dieser Funkschein für i.d.R. international überhaupt nicht, die Kosten für dieses Funkbetriebszeugnis liegen auf dem Niveau der SRC – Kurskosten in Deutschland. Bezüglich der Funkregelungen werden viele Länder Europas nachziehen und somit wird der SRC oder UBI in naher Zukunft zum Selbstverständnis.