UKW-Sprechfunkzeugnis UBI

Binnenfunkschein - UBI

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) berechtigt den Inhaber eine Schiffsfunkstelle zu bedienen oder zu beaufsichtigen und am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen.
Auch wenn man auf den meisten Bundeswasserstraßen Handyempfang hat, ist der UBI - Funkschein durchaus nützlich, z.B. bei Motor- oder Propellerschaden auf dem Rhein, Hilfe übers Handy holen, kann langwierig werden. Dank des UBI - Funkscheines können sie sich problemlos mit dem restlichen Verkehr, insbesondere auch mit der Berufsschifffahrt absprechen, Schleusen anfunken und sich von der Revierzentrale über wichtige Informationen in Kenntnis setzen lassen.
Ein Boot oder eine Yacht, auf der eine Binnenfunkanlage verbaut ist, darf nur geführt werden, wenn der Schiffsführer oder ein Crewmitglied den UBI -  Binnenfunkschein hat.

Zulassung

  • ab 15 Jahren

Kosten 180,- €

Die Ausbildung

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

UBI - Frankfurt

Dauer
09:00 - 13:00 Uhr

09.03.24
01.06.24
06.10.24
30.11.24

UBI - Winningen

Dauer
09:00 - 13:00 Uhr

25.02.24
02.06.24
08.09.24
01.12.24

Anmeldung

Hiermit melde ich mich verbindlich zu dem unten ausgewählten Lehrgang an:

    Kurs

    Termin UBI

    Termin SRC (sofern gewünscht)

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    Die Datenschutzerklärung , habe ich gelesen und bin damit einverstanden, dass meine übermittelten Daten zu den aufgeführten Zwecken verwendet werden. Ja:

    Das UBI ( UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ), bei einer fest auf dem Schiff verbauten UKW - Sprechfunkanlage, als amtl. UKW - Funkschein Pflicht ist, ist bekannt. Neben dem Funkschein oder dem Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk muss die UKW - Binnen - Funkanlage natürlich auch gewisse technische Standards erfüllen, zugelassen und geprüft sein und auch mit einer ATIS Kennung, dem Automatic Transmitter Identification System, versehen sein. Die ATIS Kennung wird entsprechend mit der Frequenzzuteilungsurkunde von der Bundesnetzagentur zugeteilt. Durch ATIS wird beim Loslassen der Sprechfunktaste automatisch die Kennung der sendenden Funkstelle übermittelt. Dies gilt für alle Funkstellen, also Schiffsfunkstellen und ortsfeste Funkstellen. Mobile Funkstellen oder auch Handfunkgeräte, werden natürlich auf die ATIS Kennung der zugehörigen fest installierten Schiffsfunkstelle programmiert, diese Funkgeräte bekommen also keine separate Kennung.
    Das eine verbaute UKW - Funkanlage an Bord im Notfall Leben retten kann, versteht sich von selbst, denn oft geht es hier um wenige Minuten, die über einen guten oder aber auch schlechten Ausgang einer Havarie entscheiden. Der richtige Funkspruch an die richtige Funkstelle, wie z.B. an alle Schiffsfunkstellen oder aber vielleicht an die Revierzentrale kann hier entscheidend sein, um erfolgreich zu helfen. Denn nach einem Funkspruch an die Revierzentrale, wird diese entsprechend die Hilfsaktion koordinieren und alle anderen erreichbaren UKW - Binnenfunkstellen mit einbeziehen und natürlich auch UKW - Binnenfunk übergreifend Stellen, wie die Polizei, Feuerwehr, den Notarzt usw. mit einbeziehen. Im UKW - Binnensprechfunk erreichen Sie viele Teilnehmer im Schiffsverkehr und dessen Revierzentralen. Dies wäre über Mobiltelefone oder andere Lösungen nicht darstellbar. Der UKW - Binnenfunk ist also einfach, schnell, effizient und sehr kostengünstig. Erkennen Sie die Vorteile und erwerben Sie das UKW – Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
    Funk auf Schiffen, natürlich mit dem passenden Funkschein oder Funkbetriebszeugnis für den UKW – Binnenfunk / Sprechfunk, kann aber auch bequem und komfortabel sein, wenn es z.B. darum geht, per UKW - Sprechfunk Schleusen zu kontaktieren und über den UKW - Binnenfunk so Informationen zu Schleusenzeiten, ggf. der Einfahrtsreihenfolge etc. zu erhalten. Per Funk / Sprechfunk kann man auch Hafenbehörden oder Marinas kontaktieren und so über den Sprechfunk Informationen zu Liegeplätzen, Tankmöglichkeiten und vielem mehr erhalten. Viele Vorteile des UKW - Binnenfunk sind zu erkennen. Dies gilt für den gesamten Sendebereich des UKW - Binnenschifffahrtsfunk, also egal ob in Koblenz, Cochem und Trier auf der Mosel oder aber z.B. in Köln, Bonn, Neuwied, Koblenz, Boppard, Lahnstein, Andernach, Remagen, Rüdesheim, Bingen, St. Goar und vielen anderen Orten am Rhein und natürlich auch auf allen anderen Binnenrevieren.
    Natürlich ist der Betrieb einer UKW - Binnenfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ohne im Besitz des amtlichen Funkbetriebszeugnisses / Funkschein für den UKW -Binnenschifffahrtsfunk zu sein, verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.